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/ Quelle: friesensport.de-Redaktion / 21.02.2026
Sportgerichtsurteil nährt Hoffnungen und Erwartungen unter den
Schleuderballern
In
einem denkwürdigen Verfahren hat das Sportgericht des
Friesischen Klootschießerverband e.V. (FKV) über den Widerspruch
ihrer Vorzeigeathletin Anke Klöpper, Südarle, entschieden, dass
der Widerspruch rechtens ist und das Qualifikationsverfahren
irregulär ist (siehe unten). Eine Revision ist nicht zulässig,
zumindest nicht, soweit sie nicht wegen Verfahrensfehler
zuzulassen ist.
Die Entscheidung steht und fordert vom FKV eine neue
Qualifikation. Bedauerlich für alle jene, außer Anke Klöpper,
die sich akribisch auf die Qualifikation vorbereiteten und nun
mit leeren Händen dastehen. Dennoch ist die Entscheidung zu
akzeptieren. Punkt.
Ungeachtet dessen enthält die Urteilsbegründung Passagen, die es
wert sind, einmal aus anderem Blickwinkel zu bewerten.
"Die persönlichen Anmerkungen des Widerspruchs von Anke
Klöpper gegen die grundsätzliche Terminansetzung des 2 .
Qualifikationswerfen mit der Hollandkugel am 21.09.2025 parallel
zur Veranstaltung King & Queen of the road in Irland sind in den
Augen des Sportgerichts ebenfalls berechtigt. Der FKV bekennt
sich im Vorwort der Satzung zum Sport und verpflichtet sich zu
leistungsfördernden Maßnahmen. ... In den Augen des
Sportgerichts ist die gleichzeitige Ansetzung des 2.
Qualifikationswerfens parallel zum Termin in Irland nicht mit
Satzung § 3 Punkt 2. Der FKV betreut seine Mitglieder, Vereine
und Verbände in allen sportlichen Belangen und vertritt deren
Interessen“ zu vereinbaren."
Auf diesen Teil der Urteilsbegründung lohnt sich ein kritischer
Blick:
Die Teilnahme am alljährlichen Werfen um den Titel "King-/Queen-of-the-Roads"
im irischen Ballincurrig erfolgt auf Einladung eines Komitees
unter Führung von
Seamus O'Tuama unter der Flagge des irischen Verbandes
Bol Chumann na hÉireann.
In einem Vergleich mit Titelkämpfen im FKV entspricht der
irische Titelkampf "All-Ireland-Champion" einer regulären
FKV-Meisterschaft, treffen doch darin die Meister aus den beiden
irischen Verbandsregionen Irland und Nord-Irland ("Armagh")
aufeinander. Der Titelkampf um den King- bzw. die Queen-of-the
Roads entspricht indes eher den hiesigen sommerlichen Boßelcups.
Der Termin des King-/Queen-of-the-Roads-Festivals ist
nicht im offiziellen FKV-Terminkalender zu finden,
während sommerliche Boßelcups im FKV-Terminkalender teils
enthalten sind. Daraus kann die Wertigkeit des Festivals für die
Organisation von sportlichen Veranstaltungen im FKV abgeleitet
werden. Zweifelsfrei ist eine Qualifikation zur Deutschen
Meisterschaft optisch höherwertiger als eine gänzlich private
Teilnahme am Festival. Warum FKV-Organisatoren in ihren
Planungen Termine außerhalb des FKV-Terminkalenders
berücksichtigen sollen, erschließt sich selbst auf dem zweiten
Blick nicht.
Dass der FKV das Festival in seinen Kostenbudgets berücksichtigt
und FKV-Vertreter gerne als Wegbegleiter der Athleten in Irland
dabei sind, ändert nichts am privaten Status der Veranstaltung.
Dem entgegen hat das Festival hohen individuellen Stellenwert
bei den meisten Teilnehmern, wofür dann meistens daheim im
zeitgleich stattfindenden Punktspielbetrieb das eigene Boßelteam hintenan stehen muss.
Im FKV-Kalender ebenso nicht zu
finden sind die Termine um Bezirks-, Landes-
und Deutschen Meisterschaften im Schleuderballweitwurf.
Zwar bekennt sich der FKV in seiner Satzung nicht explizit zum
Schleuderballwurf oder -spiel, dennoch ist der Schleuderballwurf
Disziplin im Friesischer Mehrkampf. Der Schleuderballwurf eignet
sich bestens zur Unterstützung des Klootschieß-Trainings mit dem
Flüchterschlag und dazu notwendigen Stemmschritt.
Klootschießerasse glänz(t)en regelmäßig mit Top-Ergebnissen bei
Deutschen Meisterschaften im Schleuderballweitwurf. Daraus
abgeleitet ist der Schleuderballwurf anerkannter Bestandteil der
friesischen Sportarten, bleibt indes bei der FKV-Terminplanung
dennoch außen vor. Terminüberschneidungen zwischen Landes- und
FKV-Titelkämpfen mit Deutschen Meisterschaften im Frühjahr
treten bis dato regelmäßig auf - können nun aber mit Verweis auf
die Sportgerichtsentscheidung die notwendige Berücksichtigung
und Beachtung "einklagen".
Schlussanmerkung
(... mit einem Augenzwinkern): Das Sportgerichtsurteil
radiert alle erzielten Qualifikationsergebnisse aus und der FKV
ruft die Athleten wieder an den Qualifikationsstart. Die
Handlungsalternative, einen zusätzlichen Ausscheidungstermin
anzusetzen und von den vier Ergebnissen drei in die
Ausscheidungswertung zu nehmen, kam augenscheinlich nicht in
Betracht. Mit Blick auf den Stellenwert einer Deutschen
Meisterschaft (neben FKV und veranstaltenden VSHB sind nur noch
die Nordhorner vertreten, während die Friesensportler aus
Nordrhein-Westfalen längst die Segel gestrichen haben),
sollte es nicht verwundern, wenn das Qualifikationsfeld für die
DM diesmal kleiner ausfällt und Athleten sich folglich eine
Qualifikation zu einer an sich im Verhältnis zum privaten
Festival in Irland augenscheinlich bedeutungsarmen DM
"schenken".
Dem erfolgten Rücktritt eines Teils der sportlichen Leitung des
FKV gilt es Respekt zu zollen. Im guten Glauben, entsprechend
ihrem Auftrag handeln zu dürfen, sehen sich sportliche Leiter
durch das Sportgerichtsurteil ihrer Kompetenz beraubt und ziehen
sich deshalb zu recht zurück. Allein die Vorstellung, mühevolle
Vorbereitung abschließend durch einen nicht involvierten
erweiterten Vorstand genehmigen lassen zu müssen, sollte
hinreichend als Warnung gegen ein ehrenamtliches Engagement
sprechen.
Justitia trägt Waage, Schwert und Augenbinde. Insoweit soll
Justitia blind handeln. Nicht blind im Sinne von nichts sehen
können, sondern blind im Sinne von frei vom emotional getrübten
Ansehen von Sache, Kläger und Beklagte.
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Urteil des
Schiedsgericht in der Causa Anke Klöpper
12. Februar
2026
Der FKV
reflektiert die jüngsten Ereignisse in Bezug
auf die Sportgerichtsentscheidung vom
07.02.2026 selbstkritisch. Die Frage, ob die
Qualifikationsbedingungen zwingend durch den
Erweiterten Vorstand zu beschließen sind,
war bislang nicht eindeutig geregelt. Alle
Beteiligten gingen vom Bestand der
Bedingungen aus. Unabhängig davon genießt
Anke Klöpper im FKV hohe Anerkennung für
ihre herausragenden sportlichen Leistungen.
Selbstverständlich hat sie – wie jede
Sportlerin und jeder Sportler – das Recht,
Kritik zu äußern und diese auf dem
vorgesehenen Weg vorzubringen. Dass sie
diesen Weg gewählt hat, ist zu respektieren.
Um im jüngst abgeschlossenen
Sportgerichtsverfahren die größtmögliche
Transparenz und Fairness zu gewährleisten,
veröffentlichen wir an dieser Stelle die
Urteilsbegründung des FKV-Sportgericht im
vollen Wortlaut:
Sportgerichtsverfahren Anke Klöpper, KBV
Südarle und dem Friesischen Klootschießer
Verband e.V.
hat das
Sportgericht des Friesischen Klootschießer
Verband e.V. durch den Vorsitzenden Stephan
Gerdes und die Beisitzer Harald Albers,
Helmut Janßen, Bernd Bunjes und Heino Peters
in der Verhandlung vom 06.02.2026 wie folgt
beschlossen:
1. Die
Ausschreibung mit den
Qualifikationsbedingungen Hollandkugel zur
Deutschen Meisterschaft sind wegen fehlendem
Beschluss durch den erweiterten Vorstand
ungültig, alle Ergebnisse sind zu löschen.
Die Qualifikation für die DM 2026 i n
Schleswig-Holstein mussgemäß den
Verbandsordnungen neu beschlossen,
ausgeschrieben und terminiert werden. Ob
mehr wie ein Qualifikationswerfen angesetzt
wird, liegt im Ermessen des Verbandes.
2. Dem
Widerspruch vom Anke Klöpper gegen die
Qualifikationsbedingungen zur 10. Deutschen
Meisterschaften mit der Hollandkugel wäre
bei grundsätzlicher Gültigkeit der
Qualifikationsausschreibung abzuweisen.
3. Dem
Widerspruch gegen die Wertung des 2.
Qualifikationswerfens wäre auch bei
grundsätzlicher Gültigkeit der
Qualifikationsausschreibung stattzugeben.
4. Die Kosten
der Sportgerichtsverhandlung trägt der
Friesische Klootschießer Verband.
5. Die
eingezahlte Grundgebühr i n Höhe von 300,00
€ wird Anke Klöpper erstattet.
6. In Bezug auf
die Anmerkungen des Widerspruchs zur
gleichzeitigen Terminierung des 2.
Qualifikationswerfens parallel zur
Veranstaltung „King & Queen of the Road“ in
Irland weist das Sportgericht darauf hin,
dass diese Vorgehensweise der sportlichen
Zielrichtung der Satzung entgegensteht und
der Satzungsauftrag „in allen sportlichen
Belangen die Interessen der Mitglieder zu
vertreten“ zu berücksichtigen ist.
Begründung:
Nach Anhörung
der beteiligten Parteien und Sichtung der
vom Sportgericht getätigten Erhebungen wurde
in geheimer Beratung mehrheitlich folgende
Punkte wie folgt bewertet: Die Satzung und
die Geschäftsordnung regelt die notwendige
Beschlussfindung für Ausschreibungen und
Bedingungen im Fach 1 (Satzung), § 19 Abs.
(erw. Vorstand) 2. 4. u. 5 Abs.) und im Fach
2 (Geschäftsordnung), §15 (Arbeitsausschuss
Kloot und Hollandkugel) 2 Abs. Dieser
notwendige Beschluss liegt zu der
Qualifikationsausschreibung, mit den
Qualifikationsbedingungen, für die
Hollandkugel gemäß eigener Aussage des
Verbandes nicht vor. Für das Sportgericht
ist damit erwiesen, dass die veröffentlichte
Qualifikationsausschreibung vom 03.07.2025
damit schon formell ungültig ist. Die
Qualifikation für die DM 2026 i n S-H muss
gemäß den Verbandsordnungen neu beschlossen,
ausgeschrieben und terminiert werden. O b
mehr wie ein Qualifikationswerfen angesetzt
wird, liegt i m Ermessen des Verbandes. Der
Widerspruch von Anke Klöpper richtet sich
zum einen gegen die veröffentlichten
Qualifikationsbedingung in der Form, dass
alle 3 Qualifikationswerfen gewertet werden
und es kein sog. Streichergebnis gibt. Der
Widerspruch hierzu wäre auch bei
grundsätzlicher Gültigkeit der
Qualifikationsausschreibung abzuweisen, weil
der Verband Qualifikationsbedingungen vor
Beginn einer Qualifikation neu festlegen
kann, auch wenn die Bedingungen von der
bisherigen Praxis abweichen. Entgegen der
Darstellung von Anke Klöpper fand die
Qualifikation mit der Hollandkugel zur
Deutschen Meisterschaft 2018 nur über die
FKV-Hollandkugelmeisterschaften als
einmaliges Qualifikationswerfen statt. Der
Widerspruch gegen die Wertung des 2.
Qualifikationswerfens wegen Wertung von zwei
Würfen bei drei Versuchen (Entnahme aus der
Wertung des FKV-Mehrkampfes) entspricht
nicht den veröffentlichten Bedingungen, dass
bei einem Standwerfen 5 Wurf zu absolvieren
sind und alle gewertet werden. Die Passage
in den Bedingungen zur
Hollandkugel-Qualifikation verweist weiter
nur auf Fach 6d Hollandkugel. Davor sind die
Regelungen z u einem Stand und einem
Streckenwerfen genannt. Dem Widerspruch
gegen die Wertung des 2.
Qualifikationswerfens wäre auch bei
grundsätzlicher Gültigkeit der
Qualifikationsausschreibung stattzugeben.
Auch aus
sportlicher Sicht ist das Sportgericht der
Meinung, dass ein Wettbewerb mit zwei
Wertungswürfen aus drei Versuchen nicht
einem Streckenwerfen gleichgesetzt werden
kann.
Die Festlegung,
dass bei einem Standwerfen 5 Würfe zu
absolvieren sind, und alle gewertet werden,
ist ein Mindestumfang für eine sportliche
Vergleichbarkeit mit einem grundsätzlich zu
favorisierendem Streckenwerfen. Die
persönlichen Anmerkungen des Widerspruchs
von Anke Klöpper gegen die grundsätzliche
Terminansetzung des 2 . Qualifikationswerfen
mit der Hollandkugel am 21.09.2025 parallel
zur Veranstaltung King & Queen of the road
in Irland sind in den Augen des
Sportgerichts ebenfalls berechtigt. Der FKV
bekennt sich im Vorwort der Satzung zum
Sport und verpflichtet sich zu
leistungsfördernden Maßnahmen. Der FKV darf
seit vielen Jahren auf Einladung aus Irland
Sportler für die Teilnahme am „King/Queen of
the Road“ Turnier vorschlagen. Bei den
Männern und Frauen werden die Sieger der
Champions Tour vorgeschlagen. In Irland
erfolgt die Qualifikation über Vorturniere,
der NKB Holland schlägt auch die Sieger der
holländischen Champions Tour vor. Der
irische Veranstalter lädt gemäß den
Vorschlägen dann die Sportler ein zur
Teilnahme. Neben dem medialen Interesse
dokumentiert insbesondere die finanzielle
und sportliche Unterstützung seitens des
Verbands die Wichtigkeit des Wettbewerbs im
Hinblick für die Förderung des
Spitzensports. In den Augen des
Sportgerichts ist die gleichzeitige
Ansetzung des 2. Qualifikationswerfens
parallel zum Termin in Irland nicht mit
Satzung § 3 Punkt 2. Der FKV betreut seine
Mitglieder, Vereine und Verbände in allen
sportlichen Belangen und vertritt deren
Interessen“ zu vereinbaren. In der
Vergangenheit wurden Spieltage der
Boßelsaison parallel zur Veranstaltung in
Irland terminiert, dies ist nicht
vergleichbar mit der Bedeutung einer
Einzelqualifikation für eine DM oder EM. |
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/ Quelle: NWZ-Online / 09.02.2026

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Spitzenwerferin Anke Klöpper
zwingt Klootschießerverband in die Knie und sorgt für
Rücktrittswelle
In Ostfriesland wehrt
sich Anke Klöpper gegen Regeln zur DM-Qualifikation im
Boßeln.
Das Sportgericht gibt
der Athletin aus Südarle Recht.
Danach treten drei
wichtige Verbandsmitglieder zurück.
von Ingo
Janssen / Foto Jens Doden
Ostfriesland -
Anke Klöpper geht beim Boßeln keinem Wettstreit aus dem
Weg. Seit vielen Jahren ist die Südbrookmerlanderin
eines der Aushängeschilder des Friesischen
Klootschießerverbandes (FKV). Umso unangenehmer war es
der 33-Jährigen jetzt, die FKV-Verantwortlichen vor das
Sportgericht zu zerren. Doch auch auf ungewohntem
Terrain behielt die Kapitänin des Landesligisten KBV „He
löpt noch“ Südarle die Oberhand: Die gesamte
Qualifikation mit der Hollandkugel für die im Mai
anstehende Deutsche Meisterschaft in Schleswig-Holstein
ist nicht satzungskonform und damit hinfällig. Noch viel
schlimmer als das Urteil trifft die Dachorganisation der
Friesensportler der anschließende Rücktritt von drei
Mitgliedern des Arbeitsausschusses Kloot. Zu diesem Trio
gehört auch Sören Bruhn, der gleichzeitig seinen Posten
als Vorsitzender des Kreisverbandes Friesische Wehde zur
Verfügung stellt.
Erstes Werfen in der
Urlaubszeit - Was war geschehen? Im Juli
des vergangenen Jahres hatte der Arbeitsausschuss Kloot
die offizielle DM-Ausschreibung veröffentlicht, die
sofort auf Kritik stieß. So galt der erste Termin für
die vier angesetzten Werfen Ende August wegen der
Urlaubszeit als ungünstig. Auch die Entscheidung, die
Ergebnisse der FKV-Mehrkampfmeisterschaft einfließen zu
lassen, fand wenig Begeisterung. Mit diesen Änderungen
hätte sich Anke Klöpper vielleicht noch anfreunden
können. Besonders bitter stieß ihr dann allerdings auf,
dass ein internationaler Auftritt zeitlich mit einem
DM-Qualifikationswerfen kollidierte. Als sie im
September zum neunten Mal die FKV-Farben beim populären
„Kings and Queens of the Road“ in Irland vertrat,
verpasste sie gleichzeitig die Gelegenheit, in der
Heimat das Ticket für den Hollandkugel-Wettbewerb zu
lösen, wo sie in Wesselburen gern ihren Titel
verteidigen würde. Genauso erging es ihrer
Vereinskameradin Tomke Harms. Das 17-jährige Talent wäre
damit um ihr DM-Debüt gebracht worden.
Lange Zeit herrscht
Funkstille - „Regeln sind dazu da,
eingehalten zu werden“, betont Anke Klöpper, die in
Irland das Gespräch mit dem FKV-Vorsitzenden Helfried
Goetz suchte. „Er hat mir dort versprochen, eine Lösung
zu finden“, betont die Spitzenwerferin. Nach langer
Funkstille legte sie schließlich am 13. November 2025
offiziellen Widerspruch gegen die
Qualifikationsbedingungen ein. Besonders eilig hatte es
der FKV-Vorstand mit der Behandlung des heiklen Themas
offensichtlich nicht. Die Beratung fand erst Mitte
Januar statt – mit dem Ergebnis, dass es ein Fall für
das Sportgericht sei. Anke Klöpper überwies die nötige
Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro und machte sich
am vergangenen Freitag (6. Februar) gemeinsam mit ihrem
Lebensgefährten André Seehusen auf den Weg nach
Wiesederfehn. „Ich hatte schon ein mulmiges Gefühl“, gab
sie ehrlich zu, das sich als unbegründet erwies. Denn
das Sportgericht erklärte die gesamte DM-Qualifikation
für hinfällig, da nicht satzungskonform. Sie war nicht
vom erweiterten FKV-Vorstand abgenickt worden. „Das ist
natürlich eine sehr unglückliche Situation“, sagte
FKV-Boss Helfried Goetz, den die Rücktritte von Sören
Bruhn, Stefan Bruns und Erhard Gerjets mächtig
schmerzen. „Das sind für uns sportlich und menschlich
herbe Verluste.“ Welche Auswirkungen das
Sportgerichtsurteil konkret auf den DM-Kader hat, kann
Goetz noch nicht sagen. „Wir suchen nach Lösungen“,
teilte er mit. Ein erneutes Qualiwerfen mit der
Hollandkugel ist genauso Gegenstand der Überlegungen wie
eine Nominierung des Aufgebots für die Titelkämpfe durch
den FKV-Vorstand – sofern das die Statuten zulassen. |
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/ Quelle: NWZ-Online / 12.02.2026

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Qualifikation ungültig –
Sportgericht verpasst FKV-Vorstand schweren Denkzettel
In Ostfriesland erklärt
ein FKV-Sportgericht die Qualifikation für die Deutsche
Klootschießer-Meisterschaft für ungültig.
Es fehlt ein Beschluss.
Das FKV-Urteil bestärkt
das Werfen in Irland als Förderung des Spitzensports.
von Henning
Wieting / Foto Jochen Schrievers
Ostfriesland -
In Deutschland sind Gerichte und Richter gemäß Art. 97
des Grundgesetzes persönlich und sachlich unabhängig,
nur dem Gesetz unterworfen und frei von Weisungen. Dass
die Gerichtsbarkeit auch im Friesensport funktioniert,
hat jetzt das Widerspruchs-Urteil im Falle Anke Klöppers
gezeigt. Das ehrenamtliche Sportgericht um den
Vorsitzenden Stephan Gerdes (Wiesederfehn) hat dem
Friesischen Klootschießerverband (FKV) um den
ehrenamtlich Vorsitzenden Helfried Goetz am 6. Februar
einen schweren Denkzettel verpasst, der unter bislang
noch vorgehaltener Hand nicht nur für Spott und Häme im
rund 30.000-köpfigen Friesensport-Lager, sondern auch
für Kopfschütteln gesorgt hat.
„Alle Ergebnisse
löschen“ - Das ganze Hickhack um die
Qualifikation der Klootschießer im
Hollandkugel-Wettbewerb für die nationalen Titelkämpfe
in Schleswig-Holstein hätte mit einem einfachen Abnicken
vermieden werden können, wie das Gericht herausfand.
„Die Ausschreibung mit den Qualifikationsbedingungen
Hollandkugel zur Deutschen Meisterschaft sind wegen
fehlendem Beschluss durch den erweiterten Vorstand
ungültig“, heißt es in dem dieser Zeitung vorliegenden
Urteil. Und weiter: „Alle Ergebnisse sind zu löschen.
“Und nun herrscht beim FKV nach drei Rücktritten
Personal- und Zeitnot. Denn die
Hollandkugel-Qualifikation für die DM in Wesselburen am
verlängerten Himmelfahrtswochenende im Mai „muss gemäß
den Verbandsordnungen neu beschlossen, ausgeschrieben
und terminiert werden.“ Immerhin: Ob die Quali wieder in
drei Werfen – wie jetzt geschehen – oder an einem
einzigen tagesformabhängigen Termin abgehalten wird,
„liegt im Ermessen des Verbandes“. Der FKV-Vorstand kann
demnach auch nicht – wie früher – einen DM-Kader aus den
beiden ostfriesischen und oldenburgischen Verbänden
bestimmen, weil die Termine knapp sind.
An neuen Modus gebunden
- Wäre der Beschluss also protokolliert worden,
wären alle Friesensportler, die sich qualifizieren
wollten, an den neuen Modus gebunden gewesen, wie das
Gericht bestätigte: „Der Widerspruch von Anke Klöpper
gegen die Qualifikationsbedingungen (…) wäre bei
grundsätzlicher Gültigkeit der
Qualifikationsausschreibung abzuweisen.“ Mit ihrem
Widerspruch gegen die Wertung des zweiten Werfens, an
dem Anke Klöpper wegen ihrer durch den FKV geförderten
Teilnahme am Einladungswerfen in Irland nicht
gleichzeitig teilnehmen konnte, hätte sie sowieso Erfolg
gehabt – Qualifikationsbedingungen hin oder her.
Irland-Werfen ist
Spitzensport-Förderung - Das FKV-Gericht
gab auch eine Einschätzung zum „King & Queen of the
Road“, das in einigen Teilen der Friesensport-Community
als „reine Spaßveranstaltung“ betrachtet wird, weil die
eigenen traditionellen Friesensport-Wettkämpfe Vorrang
hätten: „In den Augen des Sportgerichts ist die
gleichzeitige Ansetzung des 2. Qualifikationswerfen
parallel zum Termin in Irland nicht mit Satzung §3 Punkt
2 zu vereinbaren.“ Hier heißt es: „Der FKV betreut seine
Mitglieder, Vereine und Verbände in allen sportlichen
Belangen und vertritt deren Interessen.“
Rechtsmittel
ausgeschlossen - Das Urteil ist
verbindlich und die Einlegung von Rechtsmitteln gegen
die Entscheidung ausgeschlossen. An der geheimen
Beratung des FKV-Sportgerichts in Wiesederfehn unter der
Leitung von Stephan Gerdes haben als Beisitzer Harald
Albers (Ruttel/Protokollführer), Helmut Janßen, Bernd
Bunjes (Waddens) und Heino Peters (Ardorf) teilgenommen. |
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/ Quelle: NWZ-Online / 14.12.2025
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Große Aufregung: Widerspruch bei
Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft
In Bohlenbergerfeld
sorgt die Championstour mit Kloot- und Hollandkugel für
Aufregung.
Ein Widerspruch gegen
die Qualifikationsmodalitäten der Hollandkugel-Wertung
wirft Fragen auf.
von Wolfgang
Böning
Bohlenbergerfeld -
Große Aufregung im Vorfeld der Championstour mit der
Kloot- und Hollandkugel in Bohlenbergerfeld! Nach diesem
Werfen sollte die Mannschaft des Friesischen
Klootschießer Verbands (FKV) für die 10. Deutsche
Meisterschaft im Mai 2026 in Schleswig-Holstein
feststehen. Das Team in der Disziplin Hollandkugel kann
allerdings nur unter Vorbehalt benannt werden, wie der
Verband auf seiner Homepage im Vorfeld des Wettbewerbs
am Samstag mitteilte. Gegen die Modalitäten zur
Qualifikation liege ein Widerspruch aus dem Kreis der
aktiven Sportlerinnen und Sportler vor. Der Stein des
Anstoßes: In der Disziplin Hollandkugel sind laut
Ausschreibung beim Standwerfen fünf Würfe zu
absolvieren, die alle gewertet werden. Beim
Streckenwerfen mit der Hollandkugel sind entweder zehn
Wurf in Folge zu absolvieren – oder es wird ein
Zielwerfen durchgeführt. Fakt ist aber, dass beim
FKV-Mehrkampf am 21. September in Waddens nur zwei Würfe
in die Wertung eingeflossen sind. Da der Widerspruch
noch nicht abschließend geprüft worden ist, haben alle
erzielten Ergebnisse und Rangfolgen laut Verband nur
vorläufigen Charakter.
Mit dem 475 Gramm schweren
Kloot überzeugte bei den Männern Sören Bruhn aus
Schweinebrück (233,10 Meter) mit drei Würfen. Danach
wurde es eng. Dominik Köster aus Ruttel (229,40 m) wurde
Zweiter, Hendrik Rüdebusch aus Halsbek (227,00 m)
Dritter. Hauke Roolfs aus Südarle belegte Rang vier
(226,60 m). Bei den Frauen rief Lene Gerjets aus Etzel
(183,60 m) mit dem 375-Gramm-Kloot die Spitzenleistung
ab. Dahinter landeten Europameisterin Femke Wilberts aus
Noord Norden (174,00 m), Anke Windt aus Bensersiel
(62,90 m) und Antje Wulff aus Mentzhausen (153,20 m)
sowie Ann-Christin Peters aus Ardorf (150,60 m). In der
männlichen Jugend war der bisher Gesamtführende Devin
Hillmer aus Mentzhausen nicht am Start. Mit großem
Vorsprung gewann Lasse Cordes (193,50 m) aus Büppel vor
Joel Koch aus Ostermarsch (167,70 m), Söntke Bents aus
Utarp (140,70 m) und Finn Borchers aus Mentzhausen
(132,80 m). In der weiblichen Jugend gewann Finja Frels
aus Kreuzmoor/Bekhausen (158,70 m) mit großem Vorsprung
vor Janne Vollers aus Reitland (122,00 m) sowie Marit
Abken (Holtgast, 116,10 m), Laura Friedrichs
(Dietrichsfeld, 114,40 m) und Tomke Kleen (Noord Norden,
113,20 m).
Mit der Hollandkugel siegte
Hauke Roolfs (874,40 m). Dahinter landeten Sören Bruhn
(840,30 m) und Florian Eiben (Leerhafe, 836,70 m). Die
Frauen-Konkurrenz gewann Lene Gerjets (653,20 m) vor
Femke Wilberts (614,40 m) und Bianca Brunken (575,90 m)
sowie Anke Klöpper (575,70 m) und Mandy Sanders aus
Reitland (541,10 m). In der männlichen Jugend war Lukas
Schmidt aus Wiesedermeer bester Werfer (650,00 m).
Dahinter platzierten sich Lasse Cordes (628,00 m),
Söntke Bents (599,00 m) und Rico Ahlers (Portsloge,
590,80 m). In der weiblichen Jugend gewann Mila Ihnen
aus Utarp (496,20 m) vor Tomke Harms (Südarle, 492,30
m). Dahinter reihten sich ein: Finja Frels (490,40 m)
und Leevke Danielzik (Moorriem, 487,00 m).
Die Wertungen für die
Deutsche Meisterschaft
Kloot -
Männer: 1. Dominik Köster (36 Punkte), 2. Hendrik
Rüdebusch (35), 3. Sören Bruhn (35), 4. Hauke Roolfs
(30), 5. Florian Eiben (26), 6. Bjarn Bohlken (21).
Frauen: 1. Lene Gerjets (42), Femke Wilberts
(39), 3. Anke Windt, (29), 4. Ann-Christin Peters, (26),
5. Antje Wulff, (26). Männliche Jugend: 1.
Lasse Cordes (39), Joel Koch(32), 3. Devin Hilmer (30),
4. Söntke Bents, (26), Weibliche Jugend: Finja
Frels (45), 2. Janne Vollers (31) 3. Laura Friedrichs,
(28), 4. Marit Abken (22).
Hollandkugel
(Vorläufige Wertung): Männer: 1. Hauke
Roolfs (42), 2. Florian Eiben (30), 3. Sören Bruhn (30),
4. Thore Bruns, Waddens (29), 5. Hendrik Rüdebusch (24),
6. Heiko Behrends, Ostermoordorf (13). Frauen: 1.
Lene Gerjets (42), 2. Femke Wilberts (39), 3. Bianka
Brunken (27), 4. Vanessa Heinz (Moorriem/25), 5. Jenny
Struß (Zetel-Osterende/22). Männliche Jugend: 1.
Lasse Cordes (39), 2. Lukas Schmidt (34), Rico Ahlers
(28), 4. Devin Hilmer, (27). Weibliche Jugend: 1.
Mila Ihnen (36), 2. Tomke Kleen, (32), 3. Tomke Harms
(27), 4. Marit Abken (27). |
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