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© / Quelle: friesensport.de-Redaktion / 21.02.2026

Sportgerichtsurteil nährt Hoffnungen und Erwartungen unter den Schleuderballern

In einem denkwürdigen Verfahren hat das Sportgericht des Friesischen Klootschießerverband e.V. (FKV) über den Widerspruch ihrer Vorzeigeathletin Anke Klöpper, Südarle, entschieden, dass der Widerspruch rechtens ist und das Qualifikationsverfahren irregulär ist (siehe unten). Eine Revision ist nicht zulässig, zumindest nicht, soweit sie nicht wegen Verfahrensfehler zuzulassen ist.

Die Entscheidung steht und fordert vom FKV eine neue Qualifikation. Bedauerlich für alle jene, außer Anke Klöpper, die sich akribisch auf die Qualifikation vorbereiteten und nun mit leeren Händen dastehen. Dennoch ist die Entscheidung zu akzeptieren. Punkt.

Ungeachtet dessen enthält die Urteilsbegründung Passagen, die es wert sind, einmal aus anderem Blickwinkel zu bewerten.

"Die persönlichen Anmerkungen des Widerspruchs von Anke Klöpper gegen die grundsätzliche Terminansetzung des 2 . Qualifikationswerfen mit der Hollandkugel am 21.09.2025 parallel zur Veranstaltung King & Queen of the road in Irland sind in den Augen des Sportgerichts ebenfalls berechtigt. Der FKV bekennt sich im Vorwort der Satzung zum Sport und verpflichtet sich zu leistungsfördernden Maßnahmen. ... In den Augen des Sportgerichts ist die gleichzeitige Ansetzung des 2. Qualifikationswerfens parallel zum Termin in Irland nicht mit Satzung § 3 Punkt 2. Der FKV betreut seine Mitglieder, Vereine und Verbände in allen sportlichen Belangen und vertritt deren Interessen“ zu vereinbaren."

Auf diesen Teil der Urteilsbegründung lohnt sich ein kritischer Blick:

Die Teilnahme am alljährlichen Werfen um den Titel "King-/Queen-of-the-Roads" im irischen Ballincurrig erfolgt auf Einladung eines Komitees unter Führung von Seamus O'Tuama unter der Flagge des irischen Verbandes Bol Chumann na hÉireann. In einem Vergleich mit Titelkämpfen im FKV entspricht der irische Titelkampf "All-Ireland-Champion" einer regulären FKV-Meisterschaft, treffen doch darin die Meister aus den beiden irischen Verbandsregionen Irland und Nord-Irland ("Armagh") aufeinander. Der Titelkampf um den King- bzw. die Queen-of-the Roads entspricht indes eher den hiesigen sommerlichen Boßelcups.

Der Termin des King-/Queen-of-the-Roads-Festivals ist nicht im offiziellen FKV-Terminkalender zu finden, während sommerliche Boßelcups im FKV-Terminkalender teils enthalten sind. Daraus kann die Wertigkeit des Festivals für die Organisation von sportlichen Veranstaltungen im FKV abgeleitet werden. Zweifelsfrei ist eine Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft optisch höherwertiger als eine gänzlich private Teilnahme am Festival. Warum FKV-Organisatoren in ihren Planungen Termine außerhalb des FKV-Terminkalenders berücksichtigen sollen, erschließt sich selbst auf dem zweiten Blick nicht.

Dass der FKV das Festival in seinen Kostenbudgets berücksichtigt und FKV-Vertreter gerne als Wegbegleiter der Athleten in Irland dabei sind, ändert nichts am privaten Status der Veranstaltung. Dem entgegen hat das Festival hohen individuellen Stellenwert bei den meisten Teilnehmern, wofür dann meistens daheim im zeitgleich stattfindenden Punktspielbetrieb das eigene Boßelteam hintenan stehen muss.

Im FKV-Kalender ebenso nicht zu finden sind die Termine um Bezirks-, Landes- und Deutschen Meisterschaften im Schleuderballweitwurf. Zwar bekennt sich der FKV in seiner Satzung nicht explizit zum Schleuderballwurf oder -spiel, dennoch ist der Schleuderballwurf Disziplin im Friesischer Mehrkampf. Der Schleuderballwurf eignet sich bestens zur Unterstützung des Klootschieß-Trainings mit dem Flüchterschlag und dazu notwendigen Stemmschritt. Klootschießerasse glänz(t)en regelmäßig mit Top-Ergebnissen bei Deutschen Meisterschaften im Schleuderballweitwurf. Daraus abgeleitet ist der Schleuderballwurf anerkannter Bestandteil der friesischen Sportarten, bleibt indes bei der FKV-Terminplanung dennoch außen vor. Terminüberschneidungen zwischen Landes- und FKV-Titelkämpfen mit Deutschen Meisterschaften im Frühjahr treten bis dato regelmäßig auf - können nun aber mit Verweis auf die Sportgerichtsentscheidung die notwendige Berücksichtigung und Beachtung "einklagen".

Schlussanmerkung (... mit einem Augenzwinkern):  Das Sportgerichtsurteil radiert alle erzielten Qualifikationsergebnisse aus und der FKV ruft die Athleten wieder an den Qualifikationsstart. Die Handlungsalternative, einen zusätzlichen Ausscheidungstermin anzusetzen und von den vier Ergebnissen drei in die Ausscheidungswertung zu nehmen, kam augenscheinlich nicht in Betracht. Mit Blick auf den Stellenwert einer Deutschen Meisterschaft (neben FKV und veranstaltenden VSHB sind nur noch die Nordhorner vertreten, während die Friesensportler aus Nordrhein-Westfalen längst die Segel gestrichen haben),  sollte es nicht verwundern, wenn das Qualifikationsfeld für die DM diesmal kleiner ausfällt und Athleten sich folglich eine Qualifikation zu einer an sich im Verhältnis zum privaten Festival in Irland augenscheinlich bedeutungsarmen DM "schenken".

Dem erfolgten Rücktritt eines Teils der sportlichen Leitung des FKV gilt es Respekt zu zollen. Im guten Glauben, entsprechend ihrem Auftrag handeln zu dürfen, sehen sich sportliche Leiter durch das Sportgerichtsurteil ihrer Kompetenz beraubt und ziehen sich deshalb zu recht zurück. Allein die Vorstellung, mühevolle Vorbereitung abschließend durch einen nicht involvierten erweiterten Vorstand genehmigen lassen zu müssen, sollte hinreichend als Warnung gegen ein ehrenamtliches Engagement sprechen.

Justitia trägt Waage, Schwert und Augenbinde. Insoweit soll Justitia blind handeln. Nicht blind im Sinne von nichts sehen können, sondern blind im Sinne von frei vom emotional getrübten Ansehen von Sache, Kläger und Beklagte.

 

Urteil des Schiedsgericht in der Causa Anke Klöpper

12. Februar 2026

Der FKV reflektiert die jüngsten Ereignisse in Bezug auf die Sportgerichtsentscheidung vom 07.02.2026 selbstkritisch. Die Frage, ob die Qualifikationsbedingungen zwingend durch den Erweiterten Vorstand zu beschließen sind, war bislang nicht eindeutig geregelt. Alle Beteiligten gingen vom Bestand der Bedingungen aus. Unabhängig davon genießt Anke Klöpper im FKV hohe Anerkennung für ihre herausragenden sportlichen Leistungen. Selbstverständlich hat sie – wie jede Sportlerin und jeder Sportler – das Recht, Kritik zu äußern und diese auf dem vorgesehenen Weg vorzubringen. Dass sie diesen Weg gewählt hat, ist zu respektieren. Um im jüngst abgeschlossenen Sportgerichtsverfahren die größtmögliche Transparenz und Fairness zu gewährleisten, veröffentlichen wir an dieser Stelle die Urteilsbegründung des FKV-Sportgericht im vollen Wortlaut:

Sportgerichtsverfahren Anke Klöpper, KBV Südarle und dem Friesischen Klootschießer Verband e.V.

hat das Sportgericht des Friesischen Klootschießer Verband e.V. durch den Vorsitzenden Stephan Gerdes und die Beisitzer Harald Albers, Helmut Janßen, Bernd Bunjes und Heino Peters in der Verhandlung vom 06.02.2026 wie folgt beschlossen:

1. Die Ausschreibung mit den Qualifikationsbedingungen Hollandkugel zur Deutschen Meisterschaft sind wegen fehlendem Beschluss durch den erweiterten Vorstand ungültig, alle Ergebnisse sind zu löschen. Die Qualifikation für die DM 2026 i n Schleswig-Holstein mussgemäß den Verbandsordnungen neu beschlossen, ausgeschrieben und terminiert werden. Ob mehr wie ein Qualifikationswerfen angesetzt wird, liegt im Ermessen des Verbandes.

2. Dem Widerspruch vom Anke Klöpper gegen die Qualifikationsbedingungen zur 10. Deutschen Meisterschaften mit der Hollandkugel wäre bei grundsätzlicher Gültigkeit der Qualifikationsausschreibung abzuweisen.

3. Dem Widerspruch gegen die Wertung des 2. Qualifikationswerfens wäre auch bei grundsätzlicher Gültigkeit der Qualifikationsausschreibung stattzugeben.

4. Die Kosten der Sportgerichtsverhandlung trägt der Friesische Klootschießer Verband.

5. Die eingezahlte Grundgebühr i n Höhe von 300,00 € wird Anke Klöpper erstattet.

6. In Bezug auf die Anmerkungen des Widerspruchs zur gleichzeitigen Terminierung des 2. Qualifikationswerfens parallel zur Veranstaltung „King & Queen of the Road“ in Irland weist das Sportgericht darauf hin, dass diese Vorgehensweise der sportlichen Zielrichtung der Satzung entgegensteht und der Satzungsauftrag „in allen sportlichen Belangen die Interessen der Mitglieder zu vertreten“ zu berücksichtigen ist.

Begründung:

Nach Anhörung der beteiligten Parteien und Sichtung der vom Sportgericht getätigten Erhebungen wurde in geheimer Beratung mehrheitlich folgende Punkte wie folgt bewertet: Die Satzung und die Geschäftsordnung regelt die notwendige Beschlussfindung für Ausschreibungen und Bedingungen im Fach 1 (Satzung), § 19 Abs. (erw. Vorstand) 2. 4. u. 5 Abs.) und im Fach 2 (Geschäftsordnung), §15 (Arbeitsausschuss Kloot und Hollandkugel) 2 Abs. Dieser notwendige Beschluss liegt zu der Qualifikationsausschreibung, mit den Qualifikationsbedingungen, für die Hollandkugel gemäß eigener Aussage des Verbandes nicht vor. Für das Sportgericht ist damit erwiesen, dass die veröffentlichte Qualifikationsausschreibung vom 03.07.2025 damit schon formell ungültig ist. Die Qualifikation für die DM 2026 i n S-H muss gemäß den Verbandsordnungen neu beschlossen, ausgeschrieben und terminiert werden. O b mehr wie ein Qualifikationswerfen angesetzt wird, liegt i m Ermessen des Verbandes. Der Widerspruch von Anke Klöpper richtet sich zum einen gegen die veröffentlichten Qualifikationsbedingung in der Form, dass alle 3 Qualifikationswerfen gewertet werden und es kein sog. Streichergebnis gibt. Der Widerspruch hierzu wäre auch bei grundsätzlicher Gültigkeit der Qualifikationsausschreibung abzuweisen, weil der Verband Qualifikationsbedingungen vor Beginn einer Qualifikation neu festlegen kann, auch wenn die Bedingungen von der bisherigen Praxis abweichen. Entgegen der Darstellung von Anke Klöpper fand die Qualifikation mit der Hollandkugel zur Deutschen Meisterschaft 2018 nur über die FKV-Hollandkugelmeisterschaften als einmaliges Qualifikationswerfen statt. Der Widerspruch gegen die Wertung des 2. Qualifikationswerfens wegen Wertung von zwei Würfen bei drei Versuchen (Entnahme aus der Wertung des FKV-Mehrkampfes) entspricht nicht den veröffentlichten Bedingungen, dass bei einem Standwerfen 5 Wurf zu absolvieren sind und alle gewertet werden. Die Passage in den Bedingungen zur Hollandkugel-Qualifikation verweist weiter nur auf Fach 6d Hollandkugel. Davor sind die Regelungen z u einem Stand und einem Streckenwerfen genannt. Dem Widerspruch gegen die Wertung des 2. Qualifikationswerfens wäre auch bei grundsätzlicher Gültigkeit der Qualifikationsausschreibung stattzugeben.

Auch aus sportlicher Sicht ist das Sportgericht der Meinung, dass ein Wettbewerb mit zwei Wertungswürfen aus drei Versuchen nicht einem Streckenwerfen gleichgesetzt werden kann.

Die Festlegung, dass bei einem Standwerfen 5 Würfe zu absolvieren sind, und alle gewertet werden, ist ein Mindestumfang für eine sportliche Vergleichbarkeit mit einem grundsätzlich zu favorisierendem Streckenwerfen. Die persönlichen Anmerkungen des Widerspruchs von Anke Klöpper gegen die grundsätzliche Terminansetzung des 2 . Qualifikationswerfen mit der Hollandkugel am 21.09.2025 parallel zur Veranstaltung King & Queen of the road in Irland sind in den Augen des Sportgerichts ebenfalls berechtigt. Der FKV bekennt sich im Vorwort der Satzung zum Sport und verpflichtet sich zu leistungsfördernden Maßnahmen. Der FKV darf seit vielen Jahren auf Einladung aus Irland Sportler für die Teilnahme am „King/Queen of the Road“ Turnier vorschlagen. Bei den Männern und Frauen werden die Sieger der Champions Tour vorgeschlagen. In Irland erfolgt die Qualifikation über Vorturniere, der NKB Holland schlägt auch die Sieger der holländischen Champions Tour vor. Der irische Veranstalter lädt gemäß den Vorschlägen dann die Sportler ein zur Teilnahme. Neben dem medialen Interesse dokumentiert insbesondere die finanzielle und sportliche Unterstützung seitens des Verbands die Wichtigkeit des Wettbewerbs im Hinblick für die Förderung des Spitzensports. In den Augen des Sportgerichts ist die gleichzeitige Ansetzung des 2. Qualifikationswerfens parallel zum Termin in Irland nicht mit Satzung § 3 Punkt 2. Der FKV betreut seine Mitglieder, Vereine und Verbände in allen sportlichen Belangen und vertritt deren Interessen“ zu vereinbaren. In der Vergangenheit wurden Spieltage der Boßelsaison parallel zur Veranstaltung in Irland terminiert, dies ist nicht vergleichbar mit der Bedeutung einer Einzelqualifikation für eine DM oder EM.

 
 

© / Quelle: NWZ-Online / 09.02.2026

Spitzenwerferin Anke Klöpper zwingt Klootschießerverband in die Knie und sorgt für Rücktrittswelle

In Ostfriesland wehrt sich Anke Klöpper gegen Regeln zur DM-Qualifikation im Boßeln.

Das Sportgericht gibt der Athletin aus Südarle Recht.

Danach treten drei wichtige Verbandsmitglieder zurück.

von Ingo Janssen / Foto Jens Doden

Ostfriesland - Anke Klöpper geht beim Boßeln keinem Wettstreit aus dem Weg. Seit vielen Jahren ist die Südbrookmerlanderin eines der Aushängeschilder des Friesischen Klootschießerverbandes (FKV). Umso unangenehmer war es der 33-Jährigen jetzt, die FKV-Verantwortlichen vor das Sportgericht zu zerren. Doch auch auf ungewohntem Terrain behielt die Kapitänin des Landesligisten KBV „He löpt noch“ Südarle die Oberhand: Die gesamte Qualifikation mit der Hollandkugel für die im Mai anstehende Deutsche Meisterschaft in Schleswig-Holstein ist nicht satzungskonform und damit hinfällig. Noch viel schlimmer als das Urteil trifft die Dachorganisation der Friesensportler der anschließende Rücktritt von drei Mitgliedern des Arbeitsausschusses Kloot. Zu diesem Trio gehört auch Sören Bruhn, der gleichzeitig seinen Posten als Vorsitzender des Kreisverbandes Friesische Wehde zur Verfügung stellt.

Erstes Werfen in der Urlaubszeit  -  Was war geschehen? Im Juli des vergangenen Jahres hatte der Arbeitsausschuss Kloot die offizielle DM-Ausschreibung veröffentlicht, die sofort auf Kritik stieß. So galt der erste Termin für die vier angesetzten Werfen Ende August wegen der Urlaubszeit als ungünstig. Auch die Entscheidung, die Ergebnisse der FKV-Mehrkampfmeisterschaft einfließen zu lassen, fand wenig Begeisterung. Mit diesen Änderungen hätte sich Anke Klöpper vielleicht noch anfreunden können. Besonders bitter stieß ihr dann allerdings auf, dass ein internationaler Auftritt zeitlich mit einem DM-Qualifikationswerfen kollidierte. Als sie im September zum neunten Mal die FKV-Farben beim populären „Kings and Queens of the Road“ in Irland vertrat, verpasste sie gleichzeitig die Gelegenheit, in der Heimat das Ticket für den Hollandkugel-Wettbewerb zu lösen, wo sie in Wesselburen gern ihren Titel verteidigen würde. Genauso erging es ihrer Vereinskameradin Tomke Harms. Das 17-jährige Talent wäre damit um ihr DM-Debüt gebracht worden.

Lange Zeit herrscht Funkstille  -  „Regeln sind dazu da, eingehalten zu werden“, betont Anke Klöpper, die in Irland das Gespräch mit dem FKV-Vorsitzenden Helfried Goetz suchte. „Er hat mir dort versprochen, eine Lösung zu finden“, betont die Spitzenwerferin. Nach langer Funkstille legte sie schließlich am 13. November 2025 offiziellen Widerspruch gegen die Qualifikationsbedingungen ein. Besonders eilig hatte es der FKV-Vorstand mit der Behandlung des heiklen Themas offensichtlich nicht. Die Beratung fand erst Mitte Januar statt – mit dem Ergebnis, dass es ein Fall für das Sportgericht sei. Anke Klöpper überwies die nötige Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro und machte sich am vergangenen Freitag (6. Februar) gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten André Seehusen auf den Weg nach Wiesederfehn. „Ich hatte schon ein mulmiges Gefühl“, gab sie ehrlich zu, das sich als unbegründet erwies. Denn das Sportgericht erklärte die gesamte DM-Qualifikation für hinfällig, da nicht satzungskonform. Sie war nicht vom erweiterten FKV-Vorstand abgenickt worden. „Das ist natürlich eine sehr unglückliche Situation“, sagte FKV-Boss Helfried Goetz, den die Rücktritte von Sören Bruhn, Stefan Bruns und Erhard Gerjets mächtig schmerzen. „Das sind für uns sportlich und menschlich herbe Verluste.“ Welche Auswirkungen das Sportgerichtsurteil konkret auf den DM-Kader hat, kann Goetz noch nicht sagen. „Wir suchen nach Lösungen“, teilte er mit. Ein erneutes Qualiwerfen mit der Hollandkugel ist genauso Gegenstand der Überlegungen wie eine Nominierung des Aufgebots für die Titelkämpfe durch den FKV-Vorstand – sofern das die Statuten zulassen.

 

© / Quelle: NWZ-Online / 12.02.2026

Qualifikation ungültig – Sportgericht verpasst FKV-Vorstand schweren Denkzettel

In Ostfriesland erklärt ein FKV-Sportgericht die Qualifikation für die Deutsche Klootschießer-Meisterschaft für ungültig.

Es fehlt ein Beschluss.

Das FKV-Urteil bestärkt das Werfen in Irland als Förderung des Spitzensports.

von Henning Wieting  /  Foto Jochen Schrievers

Ostfriesland - In Deutschland sind Gerichte und Richter gemäß Art. 97 des Grundgesetzes persönlich und sachlich unabhängig, nur dem Gesetz unterworfen und frei von Weisungen. Dass die Gerichtsbarkeit auch im Friesensport funktioniert, hat jetzt das Widerspruchs-Urteil im Falle Anke Klöppers gezeigt. Das ehrenamtliche Sportgericht um den Vorsitzenden Stephan Gerdes (Wiesederfehn) hat dem Friesischen Klootschießerverband (FKV) um den ehrenamtlich Vorsitzenden Helfried Goetz am 6. Februar einen schweren Denkzettel verpasst, der unter bislang noch vorgehaltener Hand nicht nur für Spott und Häme im rund 30.000-köpfigen Friesensport-Lager, sondern auch für Kopfschütteln gesorgt hat.

„Alle Ergebnisse löschen“  -  Das ganze Hickhack um die Qualifikation der Klootschießer im Hollandkugel-Wettbewerb für die nationalen Titelkämpfe in Schleswig-Holstein hätte mit einem einfachen Abnicken vermieden werden können, wie das Gericht herausfand. „Die Ausschreibung mit den Qualifikationsbedingungen Hollandkugel zur Deutschen Meisterschaft sind wegen fehlendem Beschluss durch den erweiterten Vorstand ungültig“, heißt es in dem dieser Zeitung vorliegenden Urteil. Und weiter: „Alle Ergebnisse sind zu löschen. “Und nun herrscht beim FKV nach drei Rücktritten Personal- und Zeitnot. Denn die Hollandkugel-Qualifikation für die DM in Wesselburen am verlängerten Himmelfahrtswochenende im Mai „muss gemäß den Verbandsordnungen neu beschlossen, ausgeschrieben und terminiert werden.“ Immerhin: Ob die Quali wieder in drei Werfen – wie jetzt geschehen – oder an einem einzigen tagesformabhängigen Termin abgehalten wird, „liegt im Ermessen des Verbandes“. Der FKV-Vorstand kann demnach auch nicht – wie früher – einen DM-Kader aus den beiden ostfriesischen und oldenburgischen Verbänden bestimmen, weil die Termine knapp sind.

An neuen Modus gebunden  -  Wäre der Beschluss also protokolliert worden, wären alle Friesensportler, die sich qualifizieren wollten, an den neuen Modus gebunden gewesen, wie das Gericht bestätigte: „Der Widerspruch von Anke Klöpper gegen die Qualifikationsbedingungen (…) wäre bei grundsätzlicher Gültigkeit der Qualifikationsausschreibung abzuweisen.“ Mit ihrem Widerspruch gegen die Wertung des zweiten Werfens, an dem Anke Klöpper wegen ihrer durch den FKV geförderten Teilnahme am Einladungswerfen in Irland nicht gleichzeitig teilnehmen konnte, hätte sie sowieso Erfolg gehabt – Qualifikationsbedingungen hin oder her.

Irland-Werfen ist Spitzensport-Förderung  -  Das FKV-Gericht gab auch eine Einschätzung zum „King & Queen of the Road“, das in einigen Teilen der Friesensport-Community als „reine Spaßveranstaltung“ betrachtet wird, weil die eigenen traditionellen Friesensport-Wettkämpfe Vorrang hätten: „In den Augen des Sportgerichts ist die gleichzeitige Ansetzung des 2. Qualifikationswerfen parallel zum Termin in Irland nicht mit Satzung §3 Punkt 2 zu vereinbaren.“ Hier heißt es: „Der FKV betreut seine Mitglieder, Vereine und Verbände in allen sportlichen Belangen und vertritt deren Interessen.“

Rechtsmittel ausgeschlossen  -  Das Urteil ist verbindlich und die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung ausgeschlossen. An der geheimen Beratung des FKV-Sportgerichts in Wiesederfehn unter der Leitung von Stephan Gerdes haben als Beisitzer Harald Albers (Ruttel/Protokollführer), Helmut Janßen, Bernd Bunjes (Waddens) und Heino Peters (Ardorf) teilgenommen.

 

© / Quelle: NWZ-Online / 14.12.2025

Große Aufregung: Widerspruch bei Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft

In Bohlenbergerfeld sorgt die Championstour mit Kloot- und Hollandkugel für Aufregung.

Ein Widerspruch gegen die Qualifikationsmodalitäten der Hollandkugel-Wertung wirft Fragen auf.

von Wolfgang Böning

Bohlenbergerfeld - Große Aufregung im Vorfeld der Championstour mit der Kloot- und Hollandkugel in Bohlenbergerfeld! Nach diesem Werfen sollte die Mannschaft des Friesischen Klootschießer Verbands (FKV) für die 10. Deutsche Meisterschaft im Mai 2026 in Schleswig-Holstein feststehen. Das Team in der Disziplin Hollandkugel kann allerdings nur unter Vorbehalt benannt werden, wie der Verband auf seiner Homepage im Vorfeld des Wettbewerbs am Samstag mitteilte. Gegen die Modalitäten zur Qualifikation liege ein Widerspruch aus dem Kreis der aktiven Sportlerinnen und Sportler vor. Der Stein des Anstoßes: In der Disziplin Hollandkugel sind laut Ausschreibung beim Standwerfen fünf Würfe zu absolvieren, die alle gewertet werden. Beim Streckenwerfen mit der Hollandkugel sind entweder zehn Wurf in Folge zu absolvieren – oder es wird ein Zielwerfen durchgeführt. Fakt ist aber, dass beim FKV-Mehrkampf am 21. September in Waddens nur zwei Würfe in die Wertung eingeflossen sind. Da der Widerspruch noch nicht abschließend geprüft worden ist, haben alle erzielten Ergebnisse und Rangfolgen laut Verband nur vorläufigen Charakter.

Mit dem 475 Gramm schweren Kloot überzeugte bei den Männern Sören Bruhn aus Schweinebrück (233,10 Meter) mit drei Würfen. Danach wurde es eng. Dominik Köster aus Ruttel (229,40 m) wurde Zweiter, Hendrik Rüdebusch aus Halsbek (227,00 m) Dritter. Hauke Roolfs aus Südarle belegte Rang vier (226,60 m). Bei den Frauen rief Lene Gerjets aus Etzel (183,60 m) mit dem 375-Gramm-Kloot die Spitzenleistung ab. Dahinter landeten Europameisterin Femke Wilberts aus Noord Norden (174,00 m), Anke Windt aus Bensersiel (62,90 m) und Antje Wulff aus Mentzhausen (153,20 m) sowie Ann-Christin Peters aus Ardorf (150,60 m). In der männlichen Jugend war der bisher Gesamtführende Devin Hillmer aus Mentzhausen nicht am Start. Mit großem Vorsprung gewann Lasse Cordes (193,50 m) aus Büppel vor Joel Koch aus Ostermarsch (167,70 m), Söntke Bents aus Utarp (140,70 m) und Finn Borchers aus Mentzhausen (132,80 m). In der weiblichen Jugend gewann Finja Frels aus Kreuzmoor/Bekhausen (158,70 m) mit großem Vorsprung vor Janne Vollers aus Reitland (122,00 m) sowie Marit Abken (Holtgast, 116,10 m), Laura Friedrichs (Dietrichsfeld, 114,40 m) und Tomke Kleen (Noord Norden, 113,20 m). 

Mit der Hollandkugel siegte Hauke Roolfs (874,40 m). Dahinter landeten Sören Bruhn (840,30 m) und Florian Eiben (Leerhafe, 836,70 m). Die Frauen-Konkurrenz gewann Lene Gerjets (653,20 m) vor Femke Wilberts (614,40 m) und Bianca Brunken (575,90 m) sowie Anke Klöpper (575,70 m) und Mandy Sanders aus Reitland (541,10 m). In der männlichen Jugend war Lukas Schmidt aus Wiesedermeer bester Werfer (650,00 m). Dahinter platzierten sich Lasse Cordes (628,00 m), Söntke Bents (599,00 m) und Rico Ahlers (Portsloge, 590,80 m). In der weiblichen Jugend gewann Mila Ihnen aus Utarp (496,20 m) vor Tomke Harms (Südarle, 492,30 m). Dahinter reihten sich ein: Finja Frels (490,40 m) und Leevke Danielzik (Moorriem, 487,00 m).

Die Wertungen für die Deutsche Meisterschaft

Kloot  -  Männer: 1. Dominik Köster (36 Punkte), 2. Hendrik Rüdebusch (35), 3. Sören Bruhn (35), 4. Hauke Roolfs (30), 5. Florian Eiben (26), 6. Bjarn Bohlken (21).  Frauen: 1. Lene Gerjets (42), Femke Wilberts (39), 3. Anke Windt, (29), 4. Ann-Christin Peters, (26), 5. Antje Wulff, (26).  Männliche Jugend: 1. Lasse Cordes (39), Joel Koch(32), 3. Devin Hilmer (30), 4. Söntke Bents, (26),  Weibliche Jugend: Finja Frels (45), 2. Janne Vollers (31) 3. Laura Friedrichs, (28), 4. Marit Abken (22).

Hollandkugel (Vorläufige Wertung):  Männer: 1. Hauke Roolfs (42), 2. Florian Eiben (30), 3. Sören Bruhn (30), 4. Thore Bruns, Waddens (29), 5. Hendrik Rüdebusch (24), 6. Heiko Behrends, Ostermoordorf (13).  Frauen: 1. Lene Gerjets (42), 2. Femke Wilberts (39), 3. Bianka Brunken (27), 4. Vanessa Heinz (Moorriem/25), 5. Jenny Struß (Zetel-Osterende/22).  Männliche Jugend: 1. Lasse Cordes (39), 2. Lukas Schmidt (34), Rico Ahlers (28), 4. Devin Hilmer, (27).  Weibliche Jugend: 1. Mila Ihnen (36), 2. Tomke Kleen, (32), 3. Tomke Harms (27), 4. Marit Abken (27).